Rechtsprechung
BGH, 16.12.2011 - PatAnwZ 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anforderungen an den Antrag eines Patentanwalts auf Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer
Antrag eines Patentanwalts auf Herausgabe einer aktuellen Mitgliederliste des Vereins "Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)"
- Wolters Kluwer
Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils
- rewis.io
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anforderungen an den Antrag eines Patentanwalts auf Zulassung der Berufung
- datenbank.nwb.de
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anforderungen an den Antrag eines Patentanwalts auf Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 21.07.2011 - PatA-Z 2/11
- BGH, 14.12.2011 - PatAnwZ 3/11
- BGH, 16.12.2011 - PatAnwZ 3/11
- BGH, 23.07.2012 - PatAnwZ 3/11
- BGH, 14.08.2012 - PatAnwZ 3/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 5/11
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 16.12.2011 - PatAnwZ 3/11
Insbesondere ergeben sich aus seiner Antragsbegründung keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11 m.w.N.); auch ein Verfahrensmangel, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könnte (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO), ist nicht dargetan.
- BGH, 23.07.2012 - PatAnwSt (B) 1/11
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit aufgrund seiner Mitgliedschaft in der …
Der Abgelehnte habe in einer vom Patentanwalt vor dem Bundesgerichtshof als Berufungsgericht geführten verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssache (PatAnwZ 3/11), in der der Patentanwalt die Patentanwaltskammer auf Herausgabe einer Liste der Mitglieder der GRUR in Anspruch genommen hat, rechtswidrig mit dem patentanwaltlichen Senatsmitglied Schaafhausen zusammengearbeitet, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass es sich um den Vizepräsidenten der GRUR handele.b) Ein Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Abgelehnten zu rechtfertigen, ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Klägers zur Mitwirkung des patentanwaltlichen Senatsmitglieds Schaafhausen im Verfahren PatAnwZ 3/11.